- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Möckmühl eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Möckmühl eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

- Alexander Britsch
- Vorstand

- Thomas Reuter
- Vorstand
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss und die durchgeführte Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf, Wohnort
Beate Dimter, Vorsitzende, Rechtsanwältin, selbstständig, Siglingen
Jürgen Müller, stellvertretender Vorsitzender, Technischer Betriebswirt, Brettach
Friedhelm Berger, Dipl.-Betriebswirt FH, selbständiger Steuerberater, Stein am Kocher
Ulrich Bopp, Geschäftsführer, Ulrich Bopp GmbH, Widdern
Robert Endress, Geschäftsführer Provitec GmbH, Cleversulzbach
Roland Halter, Bürgermeister Gemeinde Jagsthausen, Jagsthausen
Achim Keinert, Leiter Vertrieb, GGB HN, Gochsen
Andreas Konrad, Bürgermeister, Stadt Neuenstadt, Neudenau
Dr. Teresa Müller, Senior Consultant, Management Partner GmbH Unternehmensberater, Herbolzheim
Sandra Planck, Gymnasiallehrerin, Land Baden-Württemberg, Neudenau
Jörg Scholl, Diplom-Ingenieur / Audi AG, Züttlingen
Ulrich Stammer, Bürgermeister, Stadt Möckmühl, Möckmühl
Hartmut Susset, Zahntechnikermeister, selbstständig, Kochertürn
Uwe Wacker, Qualitätssicherungs-Ingenieur, ArianeGroup, Lampoldshausen
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.